AGB

AGB-NEU

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen & Häuser zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermittlers (im Folgenden uns, wir) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind vom Eigentümer des Mietobjektes bevollmächtigt, als Vertreter den Mietvertrag über das Mietobjekt in seinem Namen abschließen zu können. Insofern vermitteln wir den Vertragsabschluss zwischen Eigentümer und Gast, zwischen denen das direkte Vertragsverhältnis entsteht. Für die Beschaffenheit des Mietobjektes übernehmen wir keine Haftung. Bei eventuellen Mängeln ist unverzüglich an die Agentur Kohlert heranzutreten. Diese wird sich, sofern autorisiert und möglich, um die Behebung der Mängel kümmern. Eventuell notwendige weitergehende Ansprüche, insbesondere auch nach Beendigung des Ferienaufenthaltes, sind mit dem Eigentümer zu klären.

2.

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn wir die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch, schriftlich per Briefpost, oder E-Mail bestätigen und damit die Buchung annehmen (Antragsannahme). Vertragspartner sind der Eigentümer des Mietobjektes und der Gast. Der Gast ist verpflichtet die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Insofern sind Ausstattungs- und Preisänderungen im Vergleich zu unserem Internetauftritt nicht maßgeblich für den Vertragsabschluss. Wir weisen darauf hin, dass der Gast zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis die Endreinigung des Objektes zu zahlen hat. Die Kosten richten sich nach der Größe des Objektes, sind in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und im Gesamtbetrag enthalten. Gegen gesonderte Gebühr können auch Wäschepakete bis 7 Tage vor Anreise bestellt werden. Zusätzlich übernehmen wir auch das Inkasso für die Kurverwaltung bezüglich der Kurabgabe (Ostseecard). Auch diese Kosten sind bei Anreise an die Inhaberin der Agentur oder eine/n Bevollmächtigte/n der Agentur bar oder per EC-Karte im Agenturbüro unverzüglich zu zahlen, sofern nicht bereits mit der Buchungsbestätigung überwiesen.

Wir weisen darauf hin, dass es nicht gestattet ist, den Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos aus dem Mietobjekt zu beziehen. Eine Haushaltssteckdose und die dazu passenden Stromleitungen sind nicht für die hohen und länger anhaltenden Belastungen beim Laden eines E-Autos ausgelegt. Hier kann es durchaus zu einem Kabelbrand kommen. Bei Zuwiderhandlungen können wir eine Strompauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

3.

Spätestens 14 Tage ab Datum der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtleistung zu leisten. Die Restzahlung in Höhe von 70 % muss bis 30 Tage vor Anreise erfolgen. Sofern kurzfristige Buchungen erfolgen und innerhalb des Zeitfensters der vorigen Fristenregelung von 30 Tagen liegen, ist die Zahlung  unverzüglich vorzunehmen. Der Gast ist verpflichtet, die vollständige Zahlung bis spätestens 2 Tage vor Anreise zu leisten. Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise erfolgt keine teilweise Rückerstattung des bezahlten Preises. Für den Fall der unterbliebenen oder verspäteten Anzahlung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung des gebuchten Objektes vor. Einen Anspruch auf anderweitige Vermietung durch den Gast besteht nicht. Auf die mögliche Ersatzgestaltung gem. Ziff. 4 wird i.Ü. hingewiesen. 

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Für diesen Fall schuldet der Gast den vollen vereinbarten Betrag bzw. einen Teilbetrag, sofern eine Neuvermietung nicht oder nicht vertragsidentisch durch die Agentur bzw. den Eigentümer herbeigeführt werden konnte. 

4.

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wirkt sich erst ab Zugang bei uns. Wir bemühen uns in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, werden nachfolgende Gebühren erhoben:

vom Buchungstag und bis zu 31 Tagen vor Beginn der Mietzeit 30% des gesamten Mietbetrages
ab dem 30 Tag vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages.

Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. (Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Nachricht genügt.) Die vorstehenden Regelungen gelten auch bei Krankheit, beruflichen Gründen oder Autopannen u. Ä. Sie entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. Gleiches gilt grundsätzlich bei unabwendbaren außergewöhnlichen Umständen, die zu einer Nichtdurchführbarkeit der Reise führen und nicht im Risikobereich der Vertragsparteien bzw. des Vermittlers liegen. Sofern der Mieter eine Ersatzperson im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert die Agentur Kohlert eine Änderung der Buchung gegen Gebühr von EURO 25,00. Die Mitteilung hierüber müssen wir in Textform erhalten. Bei Rücktritt wird in jedem Fall aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr von € 75,00 erhoben. Für einen unbeschwerten Urlaub empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über eine Versicherungsgesellschaft, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden.

Erhalten wir keine Stornierung in Textform, fallen 100% des gesamten Mietbetrages an, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

5.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich zunächst der Agentur Kohlert und – sofern nicht unverzüglich während des Aufenthalts Abhilfe geschaffen werden konnte – sodann auch unverzüglich dem Eigentümer anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Agentur Kohlert über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

6.

Die vertragliche Haftung des Eigentümers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Eigentümer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines vorwerfbaren Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Wir haften ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler unserer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Eigentümer.

7.

Eine Objektbelegung über die in der Buchungsbestätigung angegebene anreisende Personenzahl hinaus, muss angemeldet werden. Bei Zuwiderhandlung wird jede weitere Person mit 30,- Euro/Tag nachberechnet. Kinder und Säuglinge gelten im Sinne der Belegung als Person.

8.

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung wie nachfolgend verpflichtet.

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte sowie eigens Musizieren auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung/Haus nur nach vorheriger Zustimmung durch uns erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren berechnen wir einen angemessenen Aufpreis pro Nacht sowie eine einmalige Reinigungspauschale. Fehlt diese vorherige Zustimmung , wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € (netto) in Rechnung gestellt.

In der Ferienwohnung/ Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen können wir eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Bei darüberhinausgehenden Schäden – unabhängig ob es sich um genehmigte oder ungenehmigte Haustierunterbringung handelt – bleiben weitergehende Ansprüche ausdrücklich vorbehalten. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Für die technische Ausstattung, Leistung, Funktionsfähigkeit des WLAN-Empfangs haften wir nicht. Es kann keine Gewährleistung auf ein störungsfreies WLAN übernommen werden. 

Bei Gefahr im Verzug sind wir durch unsere Inhaberin, deren Bevollmächtigte oder der Eigentümer berechtigt, das Objekt selbst oder durch Vertreter vor Ort zu betreten, zu prüfen und ggf. gefahrenabwehrende Maßnahmen einzuleiten bzw. zu ergreifen. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft sind nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorgesehen ist.

b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.

c) Verstöße hiergegen können den Beherbergungsbetrieb zu außerordentlicher Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.

d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Eigentümer zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten.

9.

Fotos, Text und andere Anpreisungen auf der Website dienen einer realitätsnahen Beschreibung. Die 100%-ige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel u. A.) vor, sofern Sie gleichwertig sind. Der Vermieter und Eigentümer sind, so wie die Agentur bemüht, möglichst aktuelle Fotos pp. und einen realitätsnahen Eindruck des Objekts darzustellen.

10.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche richten sich direkt gegen den Eigentümer der jeweiligen Objekte. Auch hierbei handeln wir im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Wir sind insoweit zur Entgegennahme und zur Abgabe sämtlicher erforderlicher Erklärungen berechtigt. Der Gewährleistungsanspruch des Gastes richtet sich zunächst auf die Abhilfe hinsichtlich des festgestellten Mangels. Erst wenn Abhilfe nicht binnen angemessener Frist erfolgt oder unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist, kann eine Minderung des Mietpreises verlangt werden. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht. Im Übrigen gelten die obigen Ziffern zur unverzüglichen Mängelrüge und Haftung.

Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein